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   BSG, 15.11.2022 - B 5 R 116/22 AR   

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https://dejure.org/2022,39449
BSG, 15.11.2022 - B 5 R 116/22 AR (https://dejure.org/2022,39449)
BSG, Entscheidung vom 15.11.2022 - B 5 R 116/22 AR (https://dejure.org/2022,39449)
BSG, Entscheidung vom 15. November 2022 - B 5 R 116/22 AR (https://dejure.org/2022,39449)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfung einer Anhörungsrüge bzw. Gegenvorstellung; Vertretungszwang vor dem BSG

  • rechtsportal.de

    Verwerfung einer Anhörungsrüge bzw. Gegenvorstellung; Vertretungszwang vor dem BSG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 04.10.2022 - B 5 R 93/22 AR

    Verwerfung einer Beschwerde; Privatschriftlich eingelegte Beschwerde

    Auszug aus BSG, 15.11.2022 - B 5 R 116/22 AR
    Der Rechtsbehelf des Klägers gegen den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 4. Oktober 2022 - B 5 R 93/22 AR - wird als unzulässig verworfen.

    Der Senat hat mit Beschluss vom 4.10.2022 die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen LSG vom 26.7.2022 als unzulässig verworfen (B 5 R 93/22 AR) , weil der Kläger den Vertretungszwang vor dem BSG nicht beachtet hat.

  • BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18

    Ablehnungsgesuche unzulässig und Verfassungsbeschwerden gegen arbeitsgerichtliche

    Auszug aus BSG, 15.11.2022 - B 5 R 116/22 AR
    Macht ein Beteiligter wiederholt mit im Kern gleichen Begründungen Eingaben, bedarf es keiner weiteren Bescheidung (vgl BSG Beschluss vom 21.5.2007 - B 1 KR 4/07 S - SozR 4-1500 § 160a Nr. 17 RdNr 7; BVerfG Beschluss vom 19.4.2021 - 1 BvR 2552/18 ua - juris RdNr 7 f) .
  • BSG, 21.05.2007 - B 1 KR 4/07 S

    Richterrechtliche Untätigkeitsbeschwerde - fehlende vorwerfbare Untätigkeit des

    Auszug aus BSG, 15.11.2022 - B 5 R 116/22 AR
    Macht ein Beteiligter wiederholt mit im Kern gleichen Begründungen Eingaben, bedarf es keiner weiteren Bescheidung (vgl BSG Beschluss vom 21.5.2007 - B 1 KR 4/07 S - SozR 4-1500 § 160a Nr. 17 RdNr 7; BVerfG Beschluss vom 19.4.2021 - 1 BvR 2552/18 ua - juris RdNr 7 f) .
  • BSG, 08.08.2018 - B 1 KR 12/18 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der

    Auszug aus BSG, 15.11.2022 - B 5 R 116/22 AR
    Der Vertretungszwang gilt auch für Anhörungsrügen und Gegenvorstellungen gegen Entscheidungen, die wie hier in einem dem Vertretungszwang unterliegenden Verfahren ergangen sind (vgl BSG Beschluss vom 8.8.2018 - B 1 KR 12/18 C - SozR 4-1500 § 60 Nr. 11 RdNr 16 f) .
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